AGB
- 1 Vertragsabschluss
(1) Zwischen dem Eigentümer des Hundes oder dem Hundebesitzer, der den Hund in Betreuung gibt, (künftig Hundebesitzer) und dem Hundehotel Dog Resort Moonbow (künftig "Moonbow Dogs") wird ein Verwahrungsvertrag abgeschlossen. "Moonbow Dogs" gewährleistet jedem in Verwahrung gegebenen Hund während der Dauer des Vertrages eine artgerechte Pflege und Betreuung, ausreichende Verpflegung, Wasser und Auslauf im eingezäunten Privatgelände. "Moonbow Dogs" verpflichtet sich, den Hund individuell und artgerecht zu betreuen und alles Erdenkliche zum Wohle des Hundes zu tun, um die Trennung vom Hundebesitzer zu erleichtern.
(2) Der Verwahrungsvertrag kommt zustande durch die Annahme (Unterschrift) des Antrages (Sweety-Check-in) des Hundebesitzers oder einer von ihm beauftragten Person und "Moonbow Dogs" und durch das Absenden des vom Hundebesitzers ausgefüllten Online Sweety-Check-in.
(3) Der Vertragsabschluss verpflichtet die Partner des Vertrages zur Erfüllung, egal für wie lange der Vertrag abgeschlossen ist.
(4) Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung und Betreuung des Tieres.
- 2 Hundebetreuung
(1) Der Hundebesitzer konnte das Dog Resort Moonbow vorab besichtigen. Er ist ausdrücklich mit dem Einrichtungszustand einverstanden. Der Hundebesitzer wurde beim Check-in eingehend über die Unterbringung und Haltung bei "Moonbow Dogs" informiert.
(2) Die Unterbringung des Hundes wird in dem gebuchten Hundezimmer vorgenommen, außer eine Verlegung muss durch Platz- oder anderen Gründen vorgenommen werden. Die Entscheidung über die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der Hunde liegt im ordnungsgemäßen Ermessen von "Moonbow Dogs", unter Beachtung der Buchungen/Wünsche des Hundebesitzers. In letzter Instanz liegt die Entscheidung über die Verträglichkeit des im Dog Resort Moonbow abgegebenen Hundes bei "Moonbow Dogs".
Muss der Hund bei einer nicht vorab angegebenen Unverträglichkeit gegenüber anderen Hunden im Laufe der Betreuungszeit einzeln in den Auslauf gebracht werden, so wird eine Tagespauschale zusätzlich abgerechnet.
- 3 Angaben des Hundebesitzers
(1) "Moonbow Dogs" ist nicht verpflichtet, die Eigentums- oder Besitzverhältnisse des Hundes zu überprüfen. "Moonbow Dogs" darf sich auf die schriftlichen Angaben, die vom Hundebesitzers oder seinen Vertreter bei Vertragsabschluss (Sweety-Check-in) gemacht wurden sowie auf die Eintragungen im Impfpass, verlassen. Der Hundebesitzer erklärt vornehmlich und rechtsverbindlich, dass er Eigentümer und Halter des Hundes ist.
(2) Der Hundebesitzer versichert, dass alle Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.
(3) Für Hunde ist in einigen Regionen der Welt eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer bitte im Sweety-Check-in-Formular eintragen, falls vorhanden.
(4) Ist keine Haftpflichtversicherung vorhanden, haftet der Hundebesitzer für etwaige Schäden vollständig und unverzüglich bei der Abholung des Hundes.
(5) Der Hundebesitzer ist verpflichtet, "Moonbow Dogs" vor der Abgabe des Hundes auf physische oder psychische Probleme und auf den Verdacht auf Krankheiten des Hundes speziell hinzuweisen.
- 4 Verhaltensauffälligkeiten
(1) "Moonbow Dogs" ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Hunde zu separieren, die während des Aufenthalts ein Verhalten zeigen, mit dem sie sich, andere Hunde oder Menschen belästigen oder sogar gefährden.
(2) Um unsere Gasthunde und uns zu schützen, muss ein Hund, der sich zerstörerisch und/oder aggressiv verhält, unverzüglich durch den Hundebesitzer oder einer von ihm bevollmächtigten Person abgeholt werden. Ist es nicht möglich, den Hund abzuholen, muss der Hundebesitzer die Kosten für die Einzelhaltung des Hundes im Zimmer, im Hundehaus und auf den Spielwiesen übernehmen.
(3) Dem Hundebesitzer ist klar, dass er seinen Hund auf eigene Gefahr ins Dog Resort Moonbow gibt. Auch ausdrücklich auf die anderen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Hunden und deren mögliche Verletzungsfolgen bezogen.
(4) "Moonbow Dogs" informiert den Hundebesitzer unverzüglich, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Probleme auftreten oder der Hund Eingewöhnungsschwierigkeiten hat, die das herkömmliche Maß übersteigen.
(1) Eigenheiten und Ausnahmen in der Verpflegung und der medizinischen Versorgung sind vor Aufnahme des Hundes genauestens vom Hundebesitzer auf dem Sweety-Check-in-Formular anzugeben. "Moonbow Dogs" haftet nicht für etwaige Folgen fehlender oder falscher Angaben.
(2) Im Falle einer Verletzung und/oder Erkrankung des Hundes während des Aufenthalts informiert "Moonbow Dogs" den Hundebesitzer unverzüglich. Ist eine tierärztliche Behandlung der Verletzung/Erkrankung des Hundes nach der Einschätzung von "Moonbow Dogs" erforderlich, wird der Hund einem Tierarzt vorgestellt und demzufolge nach der tierärztlichen Expertise behandelt. Der Hundebesitzer übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten in gesamter Höhe. Es gibt keine Obergrenze eventueller tierärztlicher Behandlungskosten. Der Tierarzt oder der sonstige fachkundige Dritte und die Behandlung liegen im Ermessen von "Moonbow Dogs". "Moonbow Dogs" wird für diesen Fall speziell ermächtigt, im Namen des Hundebesitzers und auf dessen Rechnung eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Behandlung und Versorgung des Hundes zu beauftragen. Zusätzlich ermächtigt der Hundebesitzer "Moonbow Dogs" ebenso in seinem Namen und auf dessen Rechnung andere und/oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der Versorgung des Hundes zu beauftragen, falls dies entsprechend dem Befund der Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte. Ist "Moonbow Dogs" für Heilbehandlungsmaßnahmen in Vorleistung getreten, stellt der Hundebesitzer "Moonbow Dogs" von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Behandlung oder Leistung persönlich ablehnt bzw. sie selbst nicht hätte durchführen lassen.
Muss der Hund aufgrund einer Krankheit separat untergebracht und auf die Spielwiesen gebracht werden, so entsteht für den Mehraufwand eine zusätzliche Tagespauschale.
(3) Der Hundebesitzer zeigt oder übergibt eine Kopie des Impfpasses des Hundes und sichert zu, dass der Hund innerhalb des vergangenen Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose. Sollte dies nicht der Fall sein, ist "Moonbow Dogs" berechtigt, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten. Auf Aufforderung von "Moonbow Dogs" muss der Hundebesitzer einen aktuellen Impfschutz nachweisen. Kann kein ausreichender Impfschutz nachgewiesen werden, kann die Aufnahme von "Moonbow Dogs" verweigert werden, der vereinbarte Preis für den Aufenthalt ist dennoch geschuldet, wenn der reservierte Platz nicht durch einen anderen Hund besetzt werden kann.
(4) Der Hund darf keine ansteckenden Krankheiten haben sowie Parasiten wie z. B. Milben, Flöhe, Läuse oder Ähnliches. Wir empfehlen eine Behandlung mit einem Mittel gegen insektenartige Tiere (Flöhe, Läuse, Milben) und spinnenartige Tiere (Zecken) 48 Stunden vor der Abgabe im Dog Resort Moonbow. Im Sweety-Check-in wird jeder Hund auf Flöhe und Zecken und auffällige, sichtbare Krankheiten getestet. Hat ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mitgebracht, ist der Hundehalter dafür verantwortlich und trägt die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion, Vorsorge und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
(5) Hat der Hundebesitzer einen Verdacht auf eine Erkrankung des Hundes, so ist darauf ausdrücklich hinzuweisen. "Moonbow Dogs" übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und Folgen der Krankheit.
(6) Könnte bei einer Hündin eine Läufigkeit eintreten, so ist "Moonbow Dogs“ dies ausdrücklich vorab mitzuteilen. Hat der Hundebesitzer eine läufige Hündin zur Aufsicht gegeben und das "Moonbow Dogs“ verschweigen, wird für die eventuell auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keinerlei Haftung übernommen. Die Kosten gehen vollständig und allein zu Lasten des Hundebesitzers.
(7) Trägt ein Tierarzt aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an "Moonbow Dogs" die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Hundes heran, ist "Moonbow Dogs" berechtigt, die notwendige Erlaubnis zu erteilen, sofern die Entscheidung des Hundebesitzers nicht sofort oder binnen einer angemessenen Zeit, ohne dass der Hund leiden muss, eingeholt werden kann.
- 6 Abholung des Hundes
(1) Spätestens am letzten Tag der vereinbarten Betreuungsdauer wird der in Betreuung gegebene Hund zu den Öffnungszeiten von "Moonbow Dogs" oder der vereinbarten Zeit durch den Hundebesitzer abgeholt. Wird der Hund nicht zum vereinbarten Abholtermin von dem Hundebesitzer oder einem von ihm schriftlich Bevollmächtigten abgeholt und kann "Moonbow Dogs“ den Halter oder den Vertreter weder telefonisch noch schriftlich erreichen und hat es mehrfach versucht und wird oder wurde das Dog Resort Moonbow nicht von einer Verspätung informiert, so ist "Moonbow Dogs" gezwungen, den Hund nach einer angemessenen Frist von mindestens zwei Wochen und maximal vier Wochen einem Tierschutzverein/Tierheim zu übergeben. Die anfallenden Gesamtkosten inklusive der dadurch entstandenen Resort-Mehrkosten sind vollumfänglich vom Hundebesitzer zu tragen.
- 7 Haftung
(1) Personen- oder Sachschäden, die durch den Hund während der Betreuung verursacht worden sind, gehen zu Lasten des Hundebesitzers. "Moonbow Dogs" übernimmt keine Haftung. Der Hundebesitzer trägt jegliche Schäden an Dritten oder fremden Tieren.
(2) Für Verletzungen und/oder Erkrankungen des zu betreuenden Hundes, egal ob diese durch den Hund selbst oder durch fremde Tiere entstanden sind, haftet "Moonbow Dogs“ nicht.
(3) Es bleibt dem Hundebesitzer überlassen, seine Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen. "Moonbow Dogs" ist jedoch nicht verpflichtet, sich bezüglich der Geltendmachung der Ansprüche auf die Versicherung verweisen zu lassen, sondern kann den Schaden vollumfänglich vom Besitzer verlangen.
(4) Geht von dem Hund während des Aufenthaltes eine Gefahr aus (z. B. Beißen eines Hundes gegenüber dem Personal), ist ein weiterer Aufenthalt bei "Moonbow Dogs" aufgrund der Gefährdung des Personals nicht vertretbar. Nach der Information ist der Hundebesitzer verpflichtet, seinen Hund schnellstmöglich abzuholen. Holt er seinen Hund nicht ab, ist "Moonbow Dogs" berechtigt, den Hund in einem Einzelzimmer unterzubringen und die vertraglichen Leistungen einzuschränken, sodass eine Gefährdung des Personals ausgeschlossen wird.
(5) Für das Ableben eines Hundes übernimmt "Moonbow Dogs" keinerlei Haftung.
(6) Es kann keine Haftung für mitgebrachte persönliche Gegenstände wie zum Beispiel Decken, Körbchen, Leinen, Halsbänder übernommen werden. Im Dog Resort Moonbow vergessene Unterlagen, Medikamente usw. müssen selbst abgeholt werden.
- 8 Zahlung, Fälligkeit
(1) Die Betreuungskosten sind im Voraus und in voller Höhe in bar bei Übergabe des Hundes in das Dog Resort Moonbow zu bezahlen. Eine nachweisliche, vorab getätigte Überweisung ist ebenso ausreichend. Bei vorzeitiger Abholung des Hundes erfolgt nicht zwingend eine Teilerstattung der Betreuungskosten.
(2) Während der Betreuungszeit getätigte zusätzliche Leistungen wie z. B. Bezahlung für eine verlängerten Aufenthalt, Mehraufwand, nachträglich gebuchte Zusatzleistungen oder Tierarztbesuche sind bei der Abholung des Hundes in bar zu entrichten. Bis zur vollständigen Bezahlung steht "Moonbow Dogs“ ein Zurückbehaltungsrecht/Pfandrecht am Hund zu.
(3) Es gelten stets die aktuellen Preise, die auf der Internetseite von "Moonbow Dogs“ angegeben sind: www.moonbow-dogs.de
(4) Bei einem Vertragsrücktritt des Hundebesitzers vor dem vereinbarten Abgabetermin, ist ein Entschädigungsaufwand wie folgt zu entrichten:
- bis einschließlich 21 Tage vor Abgabetermin 0 % pro Hund
- zwischen einschließlich 20 und einschließlich 10 Tage vor Abgabetermin 20 % pro Hund
- zwischen einschließlich 9 und einschließlich 4 Tage vor Abgabetermin 50 % pro Hund
- ab einschließlich 3 Tage davor 80 % pro Hund vom vereinbarten Betrag.
Sagt der Hundebesitzer nicht ab und erscheint nicht am Abgabetermin sind 100 % pro Hund vom vereinbarten Betrag fällig. Wird nicht mit "Moonbow Dogs“ kommuniziert, berechnen wir bei Zahlungsverzug für jede Mahnung 3,00 Euro. Nach der 2. fruchtlosen Mahnung sehen wir uns gezwungen, ein Inkassounternehmen zu beauftragen.
- 9 Vertragsrücktritt und außerordentliche Kündigung
(1) Ist zwischen dem Hundebesitzer und Moonbow Dogs schriftlich einen Vertragsrücktritt innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart worden, so ist "Moonbow Dogs" während dieses Zeitraums berechtigt, ebenfalls vom Vertrag zurückzutreten, wenn Kundenanfragen zu den gebuchten Zeiten vorliegen und der Hundebesitzer auf Rückfrage von "Moonbow Dogs" nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
(2) Zahlt der Hundebesitzer eine vorab vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von "Moonbow Dogs" gesetzten angebrachten Nachfrist mit einem Bekanntgeben einer Ablehnung nicht, ist "Moonbow Dogs" berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Der Hundebesitzer ist verpflichtet, "Moonbow Dogs" über Unsitten seines Hundes (ängstlich, aggressiv, bissig usw.) oder vorhandene Krankheiten (Bandscheibenvorfall, Verletzungen, usw.) oder Unverträglichkeiten (Rüden, Fressen …) ohne Einschränkung in Kenntnis zu setzen. Ebenfalls muss der Hundebesitzer auf Auflagen des Hundes (Maulkorb- oder Leinenzwang) ausdrücklich hinweisen. Hat der Hundebesitzer dies nicht getan, kann "Moonbow Dogs" den Betreuungsvertrag außerordentlich und fristlos kündigen.
(4) "Moonbow Dogs" ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise, falls:
-> "höhere Gewalt" (Sturm-/Wasser/Brandschäden, Blitzeinschlag, Erdbeben, Krieg, gesetzlich befohlene Schließung wegen z. B. Corona etc.) oder andere von "Moonbow Dogs" nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
-> Hundezimmer unter trügerischer oder falscher Angabe wichtiger Fakten gebucht werden
-> "Moonbow Dogs" begründet annimmt, dass die Sicherheit des Teams und/oder der anderen Hunde gefährdet ist
(5) "Moonbow Dogs" muss den Hundebesitzer von dem Wirksamwerden des Vertragsrücktritts sofort in Kenntnis setzen. Bei einem berechtigten Rücktritt von "Moonbow Dogs" hat der Hundebesitzer kein Anspruch auf Schadenersatz.
- 10 Speicherung der Daten
(1) Der Hundebesitzer gibt "Moonbow Dogs“ seine ausdrückliche Zustimmung zum Einziehen und zur Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten.
(2) Der Hundebesitzer erklärt sein Einverständnis zur Weitergabe der personenbezogenen Daten sowie die des Hundes für eine erforderliche tierärztliche Behandlung.
- 11 Video- und Fotoaufnahmen
(1) Der Hundebesitzer ist einverstanden, dass von seinem Hund Foto- und Videoaufnahmen während des Aufenthaltes erstellt, verwendet und veröffentlicht werden.
(2) Das gesamte Gelände und die Räumlichkeiten von "Moonbow Dogs" sind videoüberwacht und alarmgesichert. Diese Videoaufnahmen stehen ausschließlich "Moonbow Dogs" zur Verfügung und sind nicht für private Zwecke bestimmt.
(3) Die Aufnahmen der gebuchten Live-Ansicht des gebuchten Hundezimmers dürfen unter keinen Umständen veröffentlicht werden. Sie dienen ausschließlich dem Zweck, dass der Hundebesitzer seinen eigenen Hund während der Unterbringungszeit bei "Moonbow-Dogs" in dem gebuchten Zimmer sehen kann.
(4) Der Hundebesitzer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
- 12 Sonstiges
(1) Abgesprochene Termine und Aufträge (mündlich, schriftlich oder nach geleisteter Unterschrift des Vertrages) sind bindend.
(2) Mit seiner Unterschrift auf dem Sweety-Check-in-Formular und mit der Bestätigung und der Ausfüllung des Sweety-Online-Check-in-Buchungsauftrags, bestätigt der Hundebesitzer die Vertragsbedingungen auf der "Moonbow-Dogs"-Website gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Sollten Änderungen des Vertrages vorgenommen werden, geben wir diese vorab bekannt und sie treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Altverträge verlieren somit ihre Gültigkeit.
(3) Das unterschriebene Sweety-Check-in-Formular muss spätestens bei Betreuungsbeginn vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich "Moonbow Dogs" das Recht vor, den Vertrag vorzeitig zu beenden oder nicht anzutreten, bis der unterzeichnete Vertrag eingegangen ist.
(4) Alle Angebote sind freibleibend. Irrtümer, Fehler sowie Änderungen sind vorbehalten.
(5) Gerichtsstand ist Paphos.
(6) Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.
(7) Schriftformerfordernis: Nebenabreden sind nicht getroffen. Solche sind in den Vertrag gesondert und schriftlich mit aufzunehmen.